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AGBs, Impressum & Disclaimer
INFOS ausblenden ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Büro Format GmbH
St. Gallen, Januar 20121 Geltung
1.1 Mit der Erteilung eines Auftrages anerkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Büro Format GmbH.
2 Grundlagen der Zusammenarbeit
2.1 Grundlage jedes Auftrages ist ein vom Auftraggeber vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von der Büro Format GmbH zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
2.2 Die Büro Format GmbH schafft das Werk eigenverantwortlich, es ist jedoch berechtigt, zur Durchführung sachverständige Mitarbeiter, Freelancer oder sonstige Kooperationspartner heranzuziehen.
2.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Büro Format GmbH alle Unterlagen und Umstände sowie Anweisungen, die zur optimalen Auftragserfüllung notwendig sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden.
3 Urheberrecht und Nutzungsrecht
3.1 Soweit zwischen dem Auftraggeber und der Büro Format GmbH nichts Abweichendes vereinbart wurde, räumt die Büro Format GmbH dem Auftraggeber im Rahmen des vereinbarten Auftrages ein Werknutzungsrecht (ausschliessliches Nutzungsrecht) ein. Von der Büro Format GmbH erschaffene Konzepte, Skizzen, Ideen oder Werke dürfen vom Auftraggeber ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden.
3.2 Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Bezahlung des Gesamthonorars und der Nebenkosten das vereinbarte Nutzungsrecht an den in Erfüllung des Auftrags geschaffenen Werken in der gelieferten Fassung, für den vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang. Wurden über Nutzungszweck und -umfang keine Vereinbarungen getroffen, gilt der für die Auftragserfüllung erforderliche Mindestumfang. Jede anderweitige oder weitergehende zukünftige inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung erfordert die honorarwirksame Zustimmung der Büro Format GmbH.
3.3 Jede Änderung, Bearbeitung oder Nachahmung der zur Nutzung überlassenen Werke ist unzulässig, solange nicht das Recht auf Bearbeitung schriftlich und gegen Honorar eingeräumt wurde.
3.4 Die dem Auftraggeber (bzw. bei Agenturen deren Kunden), dem Nutzungswerber, eingeräumten Rechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Büro Format GmbH an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich weitergegeben werden.
3.5 An den Entwürfen, Ausarbeitungen und Computerdaten erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum.
3.6 Will der Auftraggeber nach Auftragserfüllung, Rücktritt oder nach Kündigung eines Rahmen- oder Betreuungsvertrages die erarbeiteten oder gestalteten Konzepte, Skizzen, Ideen oder Werke unverändert weiter nutzen, erfordert dies die Einräumung des unbeschränkten Nutzungsrechtes. Wenn Konzepte, Skizzen, Ideen oder Werke von Dritten oder dem Auftraggeber verändert, aktualisiert oder als Grundlage für Weiterentwicklungen verwendet werden sollen, wird zusätzlich die Einräumung des Rechts auf Bearbeitung durch Dritte erforderlich. Wünscht der Auftraggeber die Übergabe der Computerdaten, erfordert dies eine zusätzliche, honorarwirksame Vereinbarung.
4 Entgeltlichkeit von Präsentationen
4.1 Alle Leistungen der Büro Format GmbH erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos.
4.2 Die Einladung des Auftraggebers, eine Präsentation mit Vorentwürfen zu erstellen, gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen. Die Höhe des Präsentationsentgelts ist frei vereinbar. Mit Durchführung der Präsentation gilt ein Präsentationsauftrag als erteilt angenommen und erfüllt.
4.3 Das Präsentationsentgelt beinhaltet keine Einräumung von Nutzungsrechten.
5 Leistung, Fremdleistungen und Produktionsüberwachung
5.1 Die gestalterische Arbeit umfasst die in der Offerte angegebenen Leistungen. Wenn nicht anders angegeben, handelt es sich dabei um folgende vier Phasen:
- Phase 1: Auftragsvorbereitung und Planung: Briefing, Briefing-Analyse, – gegebenenfalls Dialog oder Re-Briefing
- Phase 2: Konzeption und Entwurf: eigentlicher grafischer Entwurf (Basis- und/oder Detaildesign)
- Phase 3: Detailgestaltung und Ausführung: Entwurfsauswahl, Abstimmung mit allen Punkten des Briefings und technischen Erfordernissen, Präsentation von Reinlayouts einer einzigen Entwurfsversion als Entscheidungsgrundlage (Basis-Design mit ‹Blindmaterial›-Montagen oder Detail-Design mit konkreten Inhalten), Übergabegespräch, gegebenenfalls Behebung sachlich begründeter Schwachstellen
- Phase 4: Realisation und Produktionsüberwachung: Bereitstellung der fertigen Daten für die Produktion
Nicht enthaltene Mehrleistungen sind:
Marktforschungsstudien, Fachliteratur, zusätzliche geschmacklich begründete Alternativen, Autorkorrekturen, Layout-Wiederholungen infolge von Briefing-Änderungen, Formgebungsvorschläge, Dummy- bzw. Musterbau, Erstellung von Designmanuals, Mitarbeiter-Präsentationen, Motivations-/Informationsgespräche oder -vorträge, Farbabstimmung und Druckkontrolle.
5.2 Die Büro Format GmbH ist ermächtigt, mit dem Auftrag in Zusammenhang stehende, notwendige oder vereinbarte Nebenleistungen entweder gegen Honorar selbst zu erbringen oder im Namen und auf Rechnung seines Auftraggebers an Dritte in Auftrag zu geben.
6 Rückgabe und Aufbewahrung
6.1 Bis zum Erwerb der Nutzungsrechte sowie im Ablehungsfall (Nutzungsverzicht) ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, Ablichtungen von Unterlagen, Zwischenergebnissen, Entwürfen, Konzeptionsbeschreibungen und Ausarbeitungen der Büro Format GmbH herzustellen, sie in Computersystemen abzuspeichern oder Dritten zur Ansicht oder Weiterbearbeitung zugänglich zu machen, ausgenommen zum Zweck der Entscheidungsfindung durch Meinungsforschungsinstitute.
6.2 Entwurfsoriginale und Computerdaten sind der Büro Format GmbH, sobald sie für die vereinbarte Nutzung nicht mehr erforderlich sind, auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers unbeschädigt zurückzusenden bzw. zu übergeben.
7 Haftung
7.1 Mängel sind der Büro Format GmbH unter Aufforderung zu deren Behebung innerhalb angemessener Frist unverzüglich nach Empfang der Leistungen anzuzeigen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft der Büro Format GmbH zur Mängel-behebung entstehen, trägt der Auftraggeber.
7.2 Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und Ausarbeitungen übernimmt die Büro Format GmbH keine Haftung. Ebenso haftet es nicht für die Richtigkeit von Text und Bild, wenn Arbeiten vom Auftraggeber genehmigt wurden oder eine Vorlage zur Kontrolle dem Auftraggeber zumindest angeboten wurde.
7.3 Die vom Auftraggeber überlassenen Unterlagen (Fotos, Texte, Modelle, Muster etc.) -werden von der Büro Format GmbH unter der Annahme verwendet, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist und bei Bearbeitung oder Nutzung keine Rechte Dritter verletzt werden.
7.4 Die Büro Format GmbH übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Fehler, die der Auftraggeber bzw. ein Zulieferer verschuldet hat.
8 Namensnennung und Belegmuster
8.1 Die Büro Format GmbH ist zur Anbringung ihres Namens bzw. Pseudonyms, Firmenwortlauts oder Logos auf jedem von ihr entworfenen Werk/Produkt sowie Werbemittel dafür oder Veröffentlichungen darüber berechtigt. Form und Dauer der Kennzeichnung können mit dem Auftraggeber abgesprochen werden.
8.2 Der Büro Format GmbH verbleibt in jedem Fall das Recht, Abbildungen der von ihr entworfenen Werke/Produkte zum Zweck der Eigenwerbung (Promotion) in gedruckter Form zu verwenden oder zu diesem Zweck im Internet bereit zu stellen.
8.3 Bei Druckwerken hat die Büro Format GmbH Anspruch auf zumindest fünf Belegexemplare der von ihm gestalteten Werke. Bei Kleinstauflagen oder Erzeugnissen von besonders hohem Wert kann eine angemessene Anzahl vereinbart werden.
9 Rücktritt und Storno
9.1 Der Auftraggeber und die Büro Format GmbH sind berechtigt, nach Vorlage der Erstpräsentation ohne Angabe von Gründen vom Auftrag zurückzutreten, wobei vom Auftraggeber das Präsentationshonorar gemäss Punkt 4.2 zu bezahlen ist.
9.2 Storniert der Auftraggeber während der Gestaltungs- oder Ausführungsphase durch Gründe, die nicht von der Büro Format GmbH zu verantworten sind, den Auftrag, oder reduziert sein Auftragsumfang, verpflichtet er sich zur Vergütung des Gestaltungshonorars zuzüglich des bis dahin angefallenen Nebenleistungs- und Kostenaufwands.
9.3 Unabhängig davon ist die Büro Format GmbH berechtigt, ein Entgelt für bereitgestellte und nicht genutzte Arbeitskapazität und allenfalls dadurch erlittenen Schaden- dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung eines Nutzungs-entgelts entfällt, alle Rechte bleiben bei der Büro Format GmbH.
10 Schlussbestimmungen
10.1 Der Schriftform bedarf jede von den AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarung sowie alle Rahmenvereinbarungen.
10.2 Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Büro Format GmbH (9000 St. Gallen) und es gilt ausschliesslich das dortige Recht.
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